Beförderung von Säuglingen, Kleinkindern und Kindern
- Für die vorgeschriebene Sicherung von Säuglingen, Kleinkindern und Kindern im Fahrzeug sind die Begleitpersonen verantwortlich.
- Säuglinge und Kleinkinder müssen mit zugelassenen Rückhaltesystemen gesichert werden. Im Linienverkehr ist je ein Rückhaltesystem im Fahrzeug vorhanden.
- Der Transport im Kinderwagen ist nicht zulässig.
- Kinder, die selbstständig sitzen können, sind auf einem freien Sitzplatz mit einem Sicherheitsgurt zu sichern. Für die kleineren Kinder halten wir 2 Sitzerhöhungen bereit.
Beförderung von Hunden
- Die Entscheidung über die Mitnahme von Hunden obliegt ausschließlich dem Fahrer/der Fahrerin.
- Für die Beförderung der Hunde wird der Kinderfahrpreis erhoben.
- Hunde werden nur unter Aufsicht einer hierzu geeigneten Person befördert.
- Hunde sind stets an der kurzen Leine zu führen. Dabei sind sie so zu führen, dass Belästigungen und Gefährdungen anderer Fahrgäste ausgeschlossen sind.
- Hunde dürfen nicht auf den Sitzplätzen untergebracht werden.